Unfallflucht in Leimen bei Heidelberg

Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Unfallflucht

Wir haben vor kurzem einen Verkehrsteilnehmer vertreten, dem eine Unfallflucht - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - vorgeworfen worden war. Der Mandant hatte in Leimen einen Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug. Über die Frage, wer schuld an dem Verkehrsunfall trägt, bestand Streit. Der Mandant ist jedenfalls - anstatt nach dem Unfall stehen zu bleiben und die Daten mit dem Unfallgegner auszutauschen und gegebenenfalls die Polizei zu rufen - weitergefahren. Die herbeigerufene Polizei ermittelte gegen den Mandanten daraufhin wegen Unfallflucht, das Amtsgericht Heidelberg beschloss den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis und begründete dies damit, dass dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass dem Mandanten die Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit demnächst entzogen wird.

Verfahren wegen Unfallflucht durch das Amtsgericht Heidelberg eingestellt

Nach einer Beweisaufnahme wurde das Verfahren wegen Unfallflucht eingestellt, auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist hinfällig. Wir konnten glaubhaft darlegen, dass der Mandant, der Fahranfänger war, sich nicht etwa vom Unfallort entfernt hatte, um die Feststellung seiner Personalien zu verhindern. Vielmehr hatte der Mandant schlichtweg die Sorge, dass andere Verkehrsteilnehmer auf sein Fahrzeug auffahren, wenn er dieses einfach auf der Straße abstellt. Dabei kam dem Mandanten auch zugute, dass er Führerscheinneuling war.
Der Mandant kehrte außerdem von selbst zum Unfallort zurück, nachdem er zuvor den in geringer Entfernung liegenden nächsten Parkplatz aufgesucht und dort einen Angehörigen angerufen hatte. Es war offensichtlich von einer Überforderung mit der Situation des Unfalls auszugehen, weshalb das Amtsgericht Heidelberg mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden war.
Nicht jede "Unfallflucht" muss daher zwangsläufig bestraft werden mit der Folge, dass der Führerschein entzogen wird. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten, wenn auch Ihnen eine Unfallflucht vorgeworfen wird. Und machen Sie bitte keine Aussage gegenüber der Polizei, ohne sich vorher beraten zu lassen.


Eingestellt am 14.06.2016 von Andreas Ernst Forsthoff
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