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Fehlen einer zugesicherten Herstellergarantie beim Fahrzeugkauf
Fehlende Herstellergarantie ist ein Sachmangel, der zum Rücktritt führen kann
Für den Käufer eines relativ neuen Gebrauchtfahrzeuges ist es oftmals von entscheidender Bedeutung, dass das Fahrzeug noch eine Herstellergarantie aufweist. Denn die Herstellergarantie hat gegenüber den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen mehrere Vorteile und läuft in vielen Fällen auch deutlich länger. Manche Hersteller werben mit Herstellergarantien von drei oder sogar fünf Jahren, im Einzelfall sogar noch länger. Doch was passiert, wenn die Herstellergarantie bereits abgelaufen war?BGH: Abgelaufene Herstellergarantie stellt Sachmangel dar
Einen solchen Fall hatte vor kurzem der BGH zu entscheiden. Der BGH stellte in aller Deutlichkeit heraus, dass eine Herstellergarantie ein Beschaffenheitsmerkmal des Fahrzeuges darstellt, bei dessen Fehlen ein Sachmangel vorliegt. Die beiden zuvor mit der Sache befassten Gerichte hatten noch entschieden, dass das Fehlen einer Herstellergarantie keinen Sachmangel darstelle, da eine Herstellergarantie lediglich die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Hersteller und dem Fahrzeughalter regele, nicht jedoch Einfluss habe auf das Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer des Fahrzeuges.Als Beschaffenheitsmerkmale sind nach Ansicht des BGH nicht nur die der Kaufsache selbst anhaftenden Faktoren anzusehen, sondern schlichtweg alle Beziehungen der Kaufsache zur Umwelt, welche nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertbildung der Sache haben. Dabei kommt der Herstellergarantie beim Kauf eines Fahrzeuges stets ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht zu. Im entschiedenen Fall hatte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, nachdem er bemerkte, dass der Tachostand vor Abschluss des Kaufvertrages manipuliert worden war.
Die Vorinstanz hat daher zu prüfen, ob die weiteren Voraussetzungen des vom Käufer erklärten Rücktritts vorliegen. Sofern dies der Fall ist, wird der Verkauf rückabgewickelt und der Käufer hat einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Was tun bei einer Täuschung über eine Herstellergarantie?
Sofern eine Herstellergarantie zugesagt wurde, die jedoch tatsächlich nicht mehr besteht, liegt ein Mangel der Kaufsache vor. Dann stehen dem Käufer nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Mängelbeseitigungsansprüche und in gewissen Fällen ein Rücktrittsrecht zu. Lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten.Eingestellt am 17.06.2016 von Andreas Ernst Forsthoff
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