Unfallregulierung
Der Rat eines Fachmanns ist in Fällen notwendig, in denen die Haftungsfrage nicht auf den ersten Blick eindeutig geklärt ist. Liegt ein Mitverschulden an der Unfallverursachung vor, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch nur einen Teil der Unfallregulierung. Der restliche Schaden ist selbst zu tragen bzw. durch die Vollkaskoversicherung, was jedoch zu einer Höherstufung führt. Holen Sie sich daher bei der Unfallregulierung den Rat eines Anwalts, der anhand vergleichbarer entschiedener Fälle beurteilen kann, ob und in welchem Umfang der Unfallgegner den Schaden verursacht hat.
Oft ist der Unfall zumindest vermeintlich eindeutig und der Unfallgegner gibt seine alleinige Schuld zu. Dann sollten sich eigentlich keine Probleme bei der anschließenden Unfallregulierung ergeben. Allerdings muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass Geständnisse unmittelbar nach dem Unfall aufgrund der Ausnahmesituation, in der sich Unfallbeteiligte befinden, von den Gerichten nur eingeschränkt als solche anerkannt werden. Hier ist es wichtig, dass man gleich über einen eigenen Rechtsanwalt die gegnerische Haftpflichtversicherung anschreiben lässt und den gesamten Unfallschaden geltend macht, auch wenn die Höhe des Unfallschadens noch nicht feststeht. Beginnt die gegnerische Haftpflichtversicherung erst einmal mit möglichen Einwänden zu einem etwaigen Mitverschulden zu argumentieren, ist es schwierig, den gesamten Unfallschaden von der Versicherung reguliert zu bekommen. In zunehmendem Maße ist die Tendenz bei zahlreichen Haftpflichtversicherungen zu erkennen, an diversen Stellen Kürzungen vorzunehmen. Auch dem kann am ehesten vorgebeugt werden, wenn von Anfang an bei der Unfallregulierung ein Anwalt eingeschaltet ist.
Ein wichtiger Gesichtspunkt zu den Anwaltskosten bei einer Unfallregulierung:
Die Anwaltskosten zählen zu dem Unfallschaden und werden daher von dem getragen, der den Unfall verursacht hat. Liegt also das alleinige Verschulden bei Ihrem Unfallgegner, hat dessen Haftpflichtversicherung als Teil der Unfallregulierung auch die gesamten anfallenden eigenen Anwaltskosten zu übernehmen. Die Hinzuziehung eines eigenen Anwalts dient also nicht nur dazu, der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei allen möglichen Einwänden zur Schadensverursachung oder zur Schadenshöhe entgegenzutreten, sondern ist in diesen Fällen auch noch kostenlos. In Fällen, in denen die Haftungsfrage nicht eindeutig geklärt ist bzw. in denen die gegnerische Haftpflichtversicherung trotz bestehender Haftung bei einigen unfallbedingten Schadenspositionen (z. B. Stundenverrechnungssätze, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld) unberechtigter Weise Kürzungen vornimmt, ist es hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, damit eventuell nicht erstattete Kosten von dieser übernommen werden.
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